Unfallfahrzeuge verkaufen – Ankauf nach Marke, Schaden und Bundesland

Unfallfahrzeug wird auf einen Abschleppwagen verladen – bundesweiter Ankauf von Unfallfahrzeugen mit kostenloser Abholung
Wir kaufen Unfallfahrzeuge in ganz Deutschland – auch wenn sie nicht mehr fahren.

Ein Unfallfahrzeug ist selten wertlos – es ist nur auf dem deutschen Markt schwer zu verkaufen. Wer sein beschädigtes Auto einer Werkstatt oder einer Restwertbörse überlässt, bekommt den Preis genannt, den der deutsche Gebrauchtwagenmarkt hergibt. Genau das ist aber nicht der einzige Markt. Wir handeln seit über 25 Jahren mit Unfallfahrzeugen und bringen sie dorthin, wo sich eine Instandsetzung noch rechnet – und deshalb liegt unser Angebot regelmäßig über dem Restwert aus dem Gutachten.

Auf dieser Seite finden Sie den Einstieg in drei Richtungen: nach Marke mit eigenen Seiten für 32 Hersteller, nach Schadensart vom Frontschaden bis zum Akkuschaden und nach Bundesland mit den örtlichen Angaben zu Zulassungsstelle und Abholung. Abholung und Transport kosten Sie nichts, die Auszahlung erfolgt bei der Übergabe, und die Abmeldung übernehmen wir.

Unfallfahrzeug verkaufen – verbindliches Angebot meist am selben Werktag

Kostenlose Abholung bundesweit · Auszahlung bei Übergabe · Abmeldung inklusive

📞 0152 213 720 00 📝 Formular ausfüllen

32 Markeneigene Seiten je Hersteller
0 €Abholung & Transport
24–48 hbis zur Abholung
25 JahreErfahrung im Fahrzeughandel

2,5 Millionen Unfälle im Jahr – und warum die meisten davon nie in den Nachrichten stehen

Das Statistische Bundesamt hat für 2025 genau 2.521.977 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle in Deutschland ausgewiesen. 2.832 Menschen kamen dabei ums Leben, rund 371.000 wurden verletzt; die Zahl der Schwerverletzten lag mit 49.200 auf dem niedrigsten Stand seit 1991.
Die für Fahrzeughalter entscheidende Zahl steht daneben: Nur 297.364 dieser Unfälle gingen mit Personenschaden aus – 2.224.613 mit reinem Sachschaden, also 88,2 Prozent. Fast neun von zehn Mal ist niemand verletzt worden, und übrig bleibt ein Fahrzeug, für das jemand eine Entscheidung treffen muss. Dazu kommen die Autos, die gar nicht verunfallt sind, sondern mit Motorschaden liegenbleiben, an der Hauptuntersuchung scheitern oder nach Jahren im Freien schlicht durchgerostet sind.
Bei einem Fahrzeugbestand von 49.486.487 Personenwagen und einem Durchschnittsalter von 10,9 Jahren zum 1. Januar 2026 ist die Rechnung für viele dieser Autos schnell gemacht: Der Zeitwert ist niedrig, die Reparaturkosten in einer deutschen Fachwerkstatt sind es nicht. Damit ist ein Schaden wirtschaftlich schon dann ein Totalschaden, wenn technisch nichts Tragendes verzogen ist.

Der Restwert ist eine Verhandlungsposition, keine feste Größe

Im Gutachten stehen drei Beträge nebeneinander, und im Gespräch geraten sie regelmäßig durcheinander. Der Wiederbeschaffungswert ist das, was ein gleichwertiges unbeschädigtes Fahrzeug kosten würde. Die Reparaturkosten sind das, was die Instandsetzung in einer Fachwerkstatt kostet. Der Restwert ist das, was das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch einbringen soll.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Die Versicherung zahlt dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert – je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger überweist sie. Der Restwert im Gutachten ist deshalb keine Naturkonstante, sondern eine Schätzung für den deutschen Markt, und sie fällt selten zu Ihren Gunsten aus.
Was Sie über diesem Ansatz erzielen, bleibt Ihnen. Ein zweites Angebot einzuholen kostet nichts, bindet Sie zu nichts und ist fast immer bares Geld wert – vorausgesetzt, Sie holen es ein, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Wichtig vor dem Verkauf: Unterschreiben Sie kein Restwertangebot und geben Sie das Fahrzeug nicht aus der Hand, bevor der Preis schriftlich feststeht. Wer ein Restwertangebot annimmt, bindet sich daran – auch dann, wenn kurz darauf ein besseres Angebot kommt.

Welche Schäden wir ankaufen – und welche uns besonders interessieren

Front- und HeckschadenAuffahrunfall, ausgelöste Airbags, verzogener Längsträger – der häufigste Fall im Ankauf.
SeitenschadenKollision an Kreuzung oder Ausfahrt, beschädigte Achse, verschobene Türen und Schweller.
WildschadenStoßfänger, Kühler, Scheinwerfer, Motorhaube – im Export gebraucht gut und günstig zu ersetzen.
Hagel- und SturmschadenOptisch schwer, technisch harmlos – für uns deshalb besonders interessant.
Wasser- und BrandschadenAuch nach Hochwasser oder einem Schmorbrand machen wir ein Angebot.
Marder- und VandalismusschadenZerbissene Kabelbäume, zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben – kein Ausschlussgrund.

Nicht jeder Verkaufsgrund ist ein Unfall. Wirtschaftlich ist es derselbe Fall, sobald die Reparatur mehr kostet, als das Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist. Für die häufigsten dieser Fälle gibt es eigene Seiten:

Pkw mit schwerem Frontschaden nach einem Unfall – Ankauf auch bei Totalschaden
Pkw mit FrontschadenAufprall mit ausgelösten Airbags.
Transporter mit Frontschaden nach einem Verkehrsunfall – Ankauf von Nutzfahrzeugen
TransporterAuch Nutzfahrzeuge und Kleinbusse.
SUV mit Seitenschaden nach seitlicher Kollision – Ankauf auch bei beschädigter Achse
SUV mit SeitenschadenAchse beschädigt, nicht fahrbereit.

Ankauf nach Marke – 32 Herstellerseiten mit den Besonderheiten der Modelle

Für jede der folgenden Marken gibt es eine eigene Seite. Dort steht, welche Modelle uns am häufigsten erreichen, welche Bauteile bei dieser Marke den Ausschlag für den Preis geben und was im Export für die jeweiligen Fahrzeuge gefragt ist. Ist Ihre Marke nicht dabei, rufen Sie trotzdem an – wir kaufen alle Hersteller an, auch die, für die es hier keine eigene Seite gibt.

A bis F

H bis L

M bis P

R bis V

Ankauf nach Bundesland – mit Zulassungsstelle und Anfahrt vor Ort

Wir holen bundesweit ab. Für fünfzehn Länder gibt es eigene Seiten mit den örtlichen Angaben – zuständige Zulassungsbehörde, Umweltzonen, Anfahrt über die umliegenden Autobahnen – und darunter noch einmal eigene Seiten für die größeren Städte.

Wohin die Fahrzeuge gehen – und warum das den Preis macht

Der Restwert im Gutachten bezieht sich auf den deutschen Markt. Wir bewerten dasselbe Fahrzeug zusätzlich als Exportware und rechnen den Wert einzelner Baugruppen mit – Motor, Getriebe, Achsen, Steuergeräte, häufig auch Katalysator und Elektronik. Aus beiden Wegen entsteht ein Preis, und wir nennen Ihnen den höheren.
Wie groß dieser Unterschied im Ganzen ist, zeigt die Altfahrzeugbilanz des Umweltbundesamtes für 2023: Von rund 2,98 Millionen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die in Deutschland endgültig außer Betrieb gesetzt wurden, gingen etwa 2,3 Millionen als Gebrauchtfahrzeuge in den Export, während nur 250.749 im Inland als Altfahrzeuge verwertet wurden; bei rund 440.000 blieb der Verbleib unbekannt. Der Export ist also nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall – und genau deshalb ist ein Auto, das hier als Totalschaden gilt, anderswo ein gewöhnlicher Reparaturfall.
Nur wo sich eine Instandsetzung wirklich nicht mehr lohnt, geben wir das Fahrzeug an zertifizierte Verwertungsbetriebe ab. Auch dann erhalten Sie einen Preis und den Verwertungsnachweis, und auf Entsorgungskosten bleiben Sie in keinem Fall sitzen. Zur Einordnung: Die deutsche Altfahrzeugverwertung erreichte 2023 eine Recyclingquote von 86,1 Prozent, verfehlte die vorgeschriebene Gesamtverwertungsquote von 95 Prozent mit 93,3 Prozent aber zum vierten Mal seit 2019.

Diese Unterlagen brauchen Sie – und was fehlen darf

Der Verkauf geht schnell, wenn die Papiere vollständig sind. Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (der frühere Fahrzeugbrief) und beide Schlüssel. Wer nicht selbst eingetragener Halter ist, braucht eine Vollmacht des Halters.
Fehlt etwas, ist der Verkauf trotzdem möglich – sagen Sie es nur vorher. Eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II lässt sich über die Zulassungsstelle neu ausstellen, ein fehlender Zweitschlüssel mindert den Preis geringfügig, und ein bereits abgemeldetes Fahrzeug ist für uns ohnehin kein Problem. Was Sie nicht brauchen, ist ein Gutachten: Für ein Angebot genügen uns Modell, Erstzulassung, Laufleistung und ein paar Fotos des Schadens.

Vom ersten Foto bis zur Auszahlung – der Verkauf in drei Schritten

  1. Anfrage stellen. Ein Anruf, eine WhatsApp mit Fotos oder das Formular auf dieser Seite. Nennen Sie Modell, Erstzulassung, Laufleistung und den Schaden.
  2. Preis bekommen. Meist innerhalb weniger Stunden melden wir uns mit einem verbindlichen Angebot – kostenlos und ohne Verpflichtung.
  3. Übergabe vor Ort. Zum vereinbarten Termin kommen wir mit dem Transporter, unterschreiben den Kaufvertrag, zahlen aus und nehmen das Fahrzeug mit.
Kaufvertrag für ein Unfallauto wird unterschrieben – mit Zustandsbeschreibung und Haftungsausschluss
Kaufvertrag unterschreibenSchriftlich, mit dokumentiertem Zustand.
Fahrzeugschlüssel und Papiere werden bei der Übergabe des Unfallautos überreicht
Schlüssel und PapiereTeil I und II, beide Schlüssel.
Barauszahlung für ein Unfallauto direkt bei der Fahrzeugübergabe
Auszahlung bei ÜbergabeBar oder per Überweisung.

Worauf Sie bei der Übergabe achten sollten

Ein Kaufvertrag über ein beschädigtes Fahrzeug muss zwei Dinge festhalten: den Zustand, so genau wie möglich beschrieben, und den Haftungsausschluss. Beides schützt Sie: Wer ein Auto “gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeder Gewährleistung” und mit aufgeführten Schäden übergibt, muss später nicht fürchten, dass jemand zurückkommt.
Zweitens die Abmeldung. Wir übernehmen sie und schicken Ihnen die Bestätigung zu – lassen Sie sich das im Vertrag zusichern und heben Sie die Bestätigung auf, bis Ihre Versicherung und die Kfz-Steuerstelle die Beendigung bestätigt haben. Drittens die Zahlung: Sie erfolgt bei der Übergabe und bevor das Fahrzeug auf den Transporter geht, bar oder per Überweisung. Ein Ankauf, bei dem Sie das Auto zuerst hergeben und das Geld später kommen soll, ist kein seriöser Ankauf.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Information zum Ablauf und zur Rechtslage. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall — dafür wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen zum Verkauf von Unfallfahrzeugen

Wie lange dauert es, bis ein Preis vorliegt?

In der Regel noch am selben Werktag, häufig innerhalb weniger Stunden. Für ein belastbares Angebot brauchen wir Modell, Erstzulassung, ungefähre Laufleistung und ein paar Fotos des Schadens – gern per WhatsApp. Ein Gutachten ist nicht nötig; wenn Sie eines haben, schicken Sie es mit, das beschleunigt die Bewertung.

Ist das Angebot verbindlich oder wird vor Ort nachverhandelt?

Verbindlich. Der genannte Preis gilt, solange das Fahrzeug dem entspricht, was Sie beschrieben haben. Nachverhandeln bei der Abholung ist ein bekannter Trick in dieser Branche und gehört nicht zu unserem Vorgehen. Deshalb fragen wir vorher lieber einmal mehr nach, als vor Ort eine Überraschung zu erleben.

Kommen zum Preis noch Abzüge für Abholung oder Bergung dazu?

Nein. Abholung und Transport sind im Angebot enthalten, bundesweit und unabhängig davon, ob das Fahrzeug noch fährt. Vom genannten Preis wird nichts abgezogen – auch nicht, wenn wir zweihundert Kilometer fahren müssen oder das Auto aus einer Tiefgarage geborgen werden muss.

Kaufen Sie auch Fahrzeuge, die noch fahrbereit sind?

Ja. Ein beschädigtes, aber fahrbereites Fahrzeug ist für uns oft besonders interessant, weil der Aufwand geringer ist. Ebenso kaufen wir Autos ganz ohne Schaden, wenn sie alt sind, eine hohe Laufleistung haben oder schlicht nicht mehr gebraucht werden.

Mein Auto steht auf einem fremden Grundstück oder in der Werkstatt.

Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Wir brauchen die Adresse, den Namen des Betriebs und Ihre Freigabe, das Fahrzeug dort zu übernehmen. Offene Werkstattrechnungen lassen sich auf Wunsch direkt aus dem Kaufpreis begleichen – sprechen Sie uns darauf an.

Was passiert mit meinen Kennzeichen und den Daten im Fahrzeug?

Die Kennzeichen bleiben bei der Abmeldung entwertet oder gehen an die Zulassungsstelle; behalten können Sie sie nur, wenn Sie sie reservieren lassen. Persönliche Daten sollten Sie vor der Übergabe selbst löschen: Navigationsspeicher, gekoppelte Telefone, Garagentoröffner und die Anmeldung in einer Hersteller-App. Denken Sie außerdem an Papiere im Handschuhfach und an einen eventuellen Tankkartenschlüssel.

Muss ich der Versicherung Bescheid geben, wenn ich woanders verkaufe?

Sie sind grundsätzlich frei, an wen Sie verkaufen – solange Sie kein Restwertangebot bereits angenommen haben. Bei einem Haftpflichtschaden lohnt es sich, den höheren erzielten Preis zu belegen; bei einer Kaskoabrechnung gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie unser Angebot ein und lassen Sie es von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin einordnen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Wir sind eine Werkstatt und haben regelmäßig Fahrzeuge abzugeben.

Ja. Werkstätten, Autohäuser, Sachverständige, Flottenbetreiber und Abschleppunternehmen gehören zu unseren regelmäßigen Verkäufern. Bei mehreren Fahrzeugen an einem Standort holen wir gebündelt ab und machen ein Angebot für das ganze Paket – schicken Sie uns einfach eine Liste.

Unfallfahrzeug kostenlos bewerten lassen – bundesweit

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Fahrzeugs und ein paar Fotos des Schadens. Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag ein verbindliches Angebot – ganz gleich, wo in Deutschland das Auto steht.

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    Pflicht sind nur vier Angaben. Je mehr Sie ergänzen – vor allem Fotos –, desto genauer wird der Preis.

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