
Die Hauptuntersuchung ist abgelaufen, das Fahrzeug ist durchgefallen, oder der Prüfbericht listet Mängel auf, deren Beseitigung mehr kostet als das Auto wert ist. Der TÜV-Report 2026 zeigt, wie verbreitet das ist: Bei 9,5 Millionen ausgewerteten Hauptuntersuchungen fielen 21,5 Prozent wegen erheblicher Mängel durch, und bei fünfzehn Jahre alten Fahrzeugen liegt die Durchfallquote bei 32,9 Prozent.
Ein Auto ohne gültige Hauptuntersuchung zu verkaufen, ist zulässig — es gibt keine Pflicht, beim Gebrauchtwagenverkauf eine gültige HU nachzuweisen. Wir kaufen solche Fahrzeuge im Ist-Zustand an, ohne dass Sie vorher nachbessern lassen. Wir holen ab, zahlen bei der Übergabe aus und übernehmen die Abmeldung. Sie müssen mit dem Wagen nirgendwo mehr hinfahren.
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Keine Nachbesserung nötig · Abholung auch ohne Plakette · Auszahlung bei Übergabe
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Direkt zum Thema
- Fristen, Bußgelder und der 20-Prozent-Zuschlag
- Darf man ohne gültige HU noch fahren?
- Was die Mängelklassen im Prüfbericht bedeuten
- Nachbessern oder verkaufen – die Rechnung
- Rechtslage beim Verkauf ohne Hauptuntersuchung
- Wie wir ein Fahrzeug ohne Plakette abholen
- Der Verkauf in drei Schritten
- Häufige Fragen
Fristen, Bußgelder und der 20-Prozent-Zuschlag
Die Untersuchungspflicht steht in § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII. Für Pkw gilt: die erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Wird der Termin überzogen, greift der Bußgeldkatalog unter der laufenden Nummer 186.2 — und zwar mit einer Staffel, die im Netz häufig falsch wiedergegeben wird.
| Überziehung | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|
| bis 2 Monate | kein Regelsatz für Pkw | – |
| mehr als 2 bis 4 Monate | 15 € | – |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 25 € | – |
| mehr als 8 Monate | 60 € | 1 |
Die vielerorts zu lesende Staffel „15 Euro ab dem ersten Tag, 75 Euro ab acht Monaten“ gilt für Nutzfahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung, nicht für den normalen Pkw. Der Tatbestand richtet sich außerdem ausdrücklich an den Halter — er lautet „Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt“.
Teurer als das Bußgeld wird meist die Prüfung selbst. Ab mehr als zwei Monaten Überziehung ist nach Anlage VIIIa Nummer 2.2 StVZO eine vertiefte Hauptuntersuchung durchzuführen, für die ein Zuschlag von 20 Prozent auf die Gebühr anfällt. Die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung kostet beim Pkw laut ADAC im Bundesdurchschnitt rund 163 Euro; eine Nachuntersuchung liegt bei etwa 30 Euro und ist auf höchstens zwei Drittel der HU-Gebühr begrenzt. Wird die Monatsfrist für die Nachprüfung versäumt, wird eine vollständige neue HU fällig.
Darf man ohne gültige HU noch fahren? Drei saubere Trennungen
Zu kaum einem Thema kursieren so viele falsche Angaben. Drei Punkte sollte man auseinanderhalten.
Erstens: Ein generelles Fahrverbot allein wegen abgelaufener Hauptuntersuchung gibt es nicht. § 29 Abs. 1 StVZO begründet eine Vorführpflicht des Halters, keine Fahrverbotsnorm. Möglich ist nach § 29 Abs. 7 StVZO eine Betriebsuntersagung durch die Behörde — das ist ein Verwaltungsakt, der ergehen muss und nicht automatisch eintritt. Erst wenn eine solche Untersagung missachtet wird, greift der schärfere Tatbestand mit 60 Euro und einem Punkt.
Zweitens: Verkehrssicher muss das Fahrzeug unabhängig von der Plakette sein. Nach § 31 Abs. 2 StVZO darf der Halter die Inbetriebnahme nicht zulassen, wenn ihm bekannt ist, dass die Verkehrssicherheit leidet. Bei der Mängelklasse „verkehrsunsicher“ ist die Fahrt also unzulässig — das folgt aus dem Zustand, nicht aus der fehlenden Plakette.
Drittens, und das ist der wichtigste Punkt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung erlischt nicht. Der ADAC formuliert das unmissverständlich: Auch bei abgelaufenem HU-Termin sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Rechtlich abgesichert ist das durch § 117 Abs. 1 VVG, wonach eine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht gegenüber dem geschädigten Dritten wirkt; der Versicherer kann anschließend Regress nehmen. Eine Kaskoversicherung kann im Einzelfall kürzen — aber nicht wegen der abgelaufenen HU als solcher, sondern nur, wenn eine Obliegenheitsverletzung und die Ursächlichkeit für den Schaden feststehen.
Was die Mängelklassen im Prüfbericht bedeuten
Die Klassen stehen in Anlage VIII Nummer 3.1.4 StVZO. Zwei Punkte werden dabei oft falsch dargestellt. Erstens ist das Entfernen der Prüfplakette durch den Prüfingenieur etwas anderes als die Entstempelung des Kennzeichens — letztere ist ein getrennter Verwaltungsakt der Zulassungsbehörde nach § 5 in Verbindung mit § 16 FZV. Zweitens ist bei gefährlichen Mängeln die Fahrt nach Hause oder direkt in die Werkstatt nach Angaben der GTÜ noch möglich, während bei „verkehrsunsicher“ das Fahrzeug auf fremder Achse transportiert werden muss. Zur Größenordnung: In einer älteren Auswertung des TÜV-Verbands lag der Anteil gefährlicher Mängel bei 0,4 Prozent, der Anteil verkehrsunsicherer Fahrzeuge bei 0,05 Prozent.
Nachbessern oder verkaufen – wie die Rechnung wirklich aussieht
Der Prüfbericht listet Mängel, die Werkstatt nennt eine Summe, und daraus entsteht die eigentliche Frage: Lohnt sich das noch? Drei belegte Größen helfen bei der Antwort.
Erstens das Alter des Bestands. Der deutsche Pkw ist im Schnitt 10,9 Jahre alt, über ein Viertel der Fahrzeuge ist älter als fünfzehn Jahre — rund 13,5 Millionen Stück. Zweitens die Durchfallquote nach Alter: Bei der zweiten Hauptuntersuchung liegt sie um 10 Prozent, bei der fünften bereits bei 22,9 Prozent, bei der siebten bei 32,9 Prozent. Ein durchgefallenes Fahrzeug in dieser Altersklasse ist also kein Ausreißer, sondern der statistische Normalfall.
Drittens — und das ist die Zahl, die am häufigsten übersehen wird — stellt der ADAC in seiner Verkaufscheckliste ausdrücklich fest, dass Reparaturen den Verkaufswert eines Fahrzeugs nicht erhöhen. Empfohlen wird, nur Mängel zu beheben, deren Kosten unter der Hälfte des Restwerts liegen. Wer für 1.400 Euro Bremsen, Achsmanschetten und Auspuff erneuern lässt, um eine Plakette zu bekommen, holt diese 1.400 Euro beim Verkauf nicht wieder herein.
Praktisch heißt das: Holen Sie den Kostenvoranschlag für die Mängelbeseitigung ein und stellen Sie ihn neben ein Ankaufsangebot. Beides kostet nichts, und dann steht die Entscheidung auf zwei Zahlen statt auf einem Bauchgefühl.
Rechtslage beim Verkauf ohne Hauptuntersuchung
Ein Fahrzeug ohne gültige HU zu verkaufen, ist zulässig. Eine Pflicht, beim Verkauf eines Gebrauchtwagens eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen, besteht nicht. Unzulässig ist nur die Nutzung im öffentlichen Verkehr unter den oben genannten Bedingungen — der Verkauf selbst ist davon unberührt.
Für die Vertragsgestaltung gilt die übliche BGB-Systematik: Nach § 442 Abs. 1 BGB sind die Rechte des Käufers ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kannte; nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen Haftungsausschluss nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Praktische Konsequenz: Die abgelaufene oder nicht bestandene Hauptuntersuchung gehört ausdrücklich und schriftlich in den Kaufvertrag, ebenso die bekannten erheblichen Mängel.
Besondere Vorsicht verlangt eine kurze Formulierung, die viele arglos ins Inserat schreiben. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. April 2015 (VIII ZR 80/14) entschieden, dass die Eintragung „HU neu“ die stillschweigende Vereinbarung enthält, das Fahrzeug befinde sich bei Übergabe in einem für die Hauptuntersuchung geeigneten verkehrssicheren Zustand. Wer das schreibt, schuldet Verkehrssicherheit — und ein Gewährleistungsausschluss hilft dann insoweit nicht.
Wie wir ein Fahrzeug ohne Plakette abholen
Sie müssen mit dem Wagen nirgendwo mehr hin. Ist das Fahrzeug noch zugelassen und fahrbereit, holen wir es dort ab, wo es steht. Ist es nicht mehr fahrbereit oder bereits abgemeldet, kommt es auf den Transporter.
Ein Punkt erklärt, warum der Ankauf hier praktisch einfacher ist als der Selbstverkauf: Das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV setzt gültige Nachweise über die bestandene Hauptuntersuchung voraus. Ohne HU sind damit nur Fahrten zur Untersuchungsstelle und anschließend zur Mängelbeseitigung erlaubt, räumlich beschränkt auf den eigenen und angrenzende Zulassungsbezirke — und bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen gar nicht. Das rote Kennzeichen nach § 41 FZV dagegen verlangt keine HU, weil § 29 Abs. 1 StVZO diese Fahrzeuge von der Untersuchungspflicht ausnimmt; es steht aber ausschließlich Herstellern, Werkstätten, Händlern, Behörden und Prüfstellen offen, nicht Privatpersonen.
Auch der Export scheidet für Sie in der Regel aus: Für ein Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV muss die nächste fällige Hauptuntersuchung nach dem Ende der Zuteilung liegen. Ein Fahrzeug ohne gültige HU bekommt also kein Ausfuhrkennzeichen. Der Weg führt über die Verladung — und das ist unser Teil der Arbeit.



Vom ersten Anruf bis zur Abmeldung
- Anfrage stellen. Ein Anruf, eine WhatsApp mit Fotos oder das Formular auf dieser Seite. Nennen Sie Modell, Erstzulassung, Laufleistung und den Schaden.
- Preis bekommen. Meist innerhalb weniger Stunden melden wir uns mit einem verbindlichen Angebot – kostenlos und ohne Verpflichtung.
- Übergabe vor Ort. Zum vereinbarten Termin kommen wir mit dem Transporter, unterschreiben den Kaufvertrag, zahlen aus und nehmen das Fahrzeug mit.



Wenn nicht nur die Plakette fehlt
Häufig kommt zur abgelaufenen Hauptuntersuchung noch etwas anderes dazu. Für diese Fälle haben wir eigene Seiten:
- Auto mit Motorschaden verkaufen
- Auto mit Getriebeschaden verkaufen
- Elektroauto oder Hybrid mit Akkuschaden verkaufen
- Auto nicht fahrbereit oder abgemeldet verkaufen
- Übersicht: Auto mit Schaden verkaufen
Fragen zum Verkauf ohne gültige Hauptuntersuchung
Wie lange darf die HU abgelaufen sein, damit Sie das Auto noch kaufen?
So lange Sie wollen. Ob die Plakette seit drei Monaten oder seit sechs Jahren abgelaufen ist, ändert am Ankauf nichts — es fließt nur in die Bewertung ein, weil mit der Standzeit meist weitere Punkte dazukommen. Sagen Sie uns einfach, wann die letzte Hauptuntersuchung war und ob ein Prüfbericht vorliegt.
Soll ich das Fahrzeug vor dem Verkauf noch einmal vorführen lassen?
In aller Regel nicht. Eine Hauptuntersuchung kostet im Bundesdurchschnitt rund 163 Euro, und bei mehr als zwei Monaten Überziehung kommt ein Zuschlag von 20 Prozent für die vertiefte Prüfung dazu. Besteht das Fahrzeug nicht, haben Sie das Geld ausgegeben und stehen genauso da wie vorher. Für unser Angebot brauchen wir keine Plakette.
Erlischt meine Versicherung, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist?
Nein. Der ADAC stellt klar, dass die Ansprüche eines Unfallgegners auch bei abgelaufenem HU-Termin durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt sind; § 117 Abs. 1 VVG schützt den geschädigten Dritten unabhängig von Einwendungen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Anders kann es bei der Kasko liegen, aber auch dort nicht automatisch: Es müsste eine Obliegenheitsverletzung vorliegen und ursächlich für den Schaden gewesen sein.
Was passiert mit dem Prüfbericht, wenn ich verkaufe?
Geben Sie ihn uns mit. Ein Prüfbericht mit der Mängelliste ist für die Bewertung nützlich, weil er den Zustand belegt, und er dokumentiert für beide Seiten, was zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt war. Ebenso hilfreich sind Kostenvoranschläge für die Mängelbeseitigung, falls Sie welche eingeholt haben.
Bekomme ich weniger Geld, weil der TÜV fehlt?
Die fehlende Plakette ist ein Faktor unter mehreren, aber selten der entscheidende. Wichtiger sind Modell, Baujahr, Laufleistung, Antrieb und der Zustand der teuren Baugruppen. Und der Vergleich, auf den es ankommt, ist nicht „mit TÜV gegen ohne TÜV“, sondern unser Angebot gegen Ihre Kosten für Mängelbeseitigung plus neue Hauptuntersuchung.
Darf ich mit abgelaufener HU noch zu Ihnen fahren?
Sie müssen nicht — wir kommen zu Ihnen. Falls das Fahrzeug ohnehin bewegt werden soll: Ein generelles Fahrverbot allein wegen abgelaufener Plakette gibt es nicht, wohl aber die Möglichkeit einer behördlichen Betriebsuntersagung, und verkehrssicher muss das Fahrzeug in jedem Fall sein. Bei der Mängelklasse „verkehrsunsicher“ ist die Weiterfahrt nicht zulässig.
Stimmt es, dass Autos ohne TÜV ab 2026 nicht mehr verkauft werden dürfen?
Nein. Eine Pflicht zum HU-Nachweis beim Verkauf gibt es nicht. Die neue EU-Altfahrzeugverordnung ist bisher nur vorläufig zwischen Rat und Parlament geeinigt (12. Dezember 2025); sie gilt zwei Jahre nach Inkrafttreten, und das darin vorgesehene Exportverbot für nicht verkehrstüchtige Gebrauchtwagen greift erst fünf Jahre nach Inkrafttreten.
Kann ich das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen zu Ihnen überführen?
In der Regel nicht. § 42 FZV verlangt für ein Kurzzeitkennzeichen gültige Nachweise über die bestandene Hauptuntersuchung. Ohne HU sind nur Fahrten zur Untersuchungsstelle und zur anschließenden Mängelbeseitigung zulässig, und nur im eigenen sowie in angrenzenden Zulassungsbezirken. Deshalb organisieren wir den Transport.
Fahrzeug ohne TÜV kostenlos bewerten lassen
Nennen Sie uns Modell, Erstzulassung, Laufleistung und wann die Hauptuntersuchung zuletzt gültig war. Liegt ein Prüfbericht vor, schicken Sie ihn mit — dann wird das Angebot genauer, und Sie müssen vorher nichts reparieren lassen.
Telefon: 0152 213 720 00 · 0173 278 78 65
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