
Ein beschädigtes Auto ist kein Fall für den Schrottplatz. Das Umweltbundesamt weist für 2023 rund 2,98 Millionen endgültig außer Betrieb gesetzte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge aus. Davon gingen etwa 2,3 Millionen als Gebrauchtfahrzeuge in den Export, während nur rund 250.000 im Inland als Altfahrzeuge verwertet wurden — ein Allzeittief seit Beginn der Erfassung 2004. Der Weiterverkauf ist also der Normalfall, die Verschrottung die Ausnahme.
Genau in diesem Markt arbeiten wir seit über 25 Jahren. Wir kaufen Pkw, Transporter und Kleinbusse mit Unfallschaden an, ebenso mit Motor-, Getriebe- oder Akkuschaden, ohne TÜV, nicht fahrbereit oder abgemeldet. Weil wir neben dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt auch den Export und den Wert der einzelnen Baugruppen bewerten, liegt unser Angebot regelmäßig über dem, was ein Restwertangebot oder eine Inzahlungnahme bringt. Abholung und Transport kosten Sie nichts, die Auszahlung erfolgt bei der Übergabe, und die Abmeldung übernehmen wir.
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Direkt zum Thema
- Was wir ankaufen – und was nicht
- Wohin deutsche Gebrauchtwagen wirklich gehen
- Wie unser Preis zustande kommt
- Zu welchem Defekt suchen Sie Einzelheiten?
- Zoll, Steuer, Ausfuhrkennzeichen – was Sie nicht erledigen müssen
- Wann ein Fahrzeug kein Gebrauchtwagen mehr ist
- Ankauf in allen Bundesländern
- In drei Schritten zum Verkauf
- Häufige Fragen
Was wir ankaufen – und was nicht
Wir kaufen Fahrzeuge in nahezu jedem Zustand. Was uns interessiert, ist nicht, wie gut ein Auto aussieht, sondern was an ihm noch brauchbar ist: Karosserie, Antrieb, Achsen, Steuergeräte, Katalysator, Elektronik und Anbauteile. Deshalb ist ein Fahrzeug, das für eine deutsche Fachwerkstatt ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, für uns oft ein ganz gewöhnlicher Ankaufsfall.
Nicht ankaufen können wir Fahrzeuge, die rechtlich bereits Abfall sind — dazu weiter unten mehr — und Fahrzeuge, deren Papiere fehlen und sich nicht beschaffen lassen. Alles andere klären wir am Telefon in wenigen Minuten. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge abzugeben haben, etwa aus einer Firmenauflösung, sagen Sie das bitte gleich dazu.
Wohin deutsche Gebrauchtwagen wirklich gehen
Über den Export kursieren mehr Legenden als Zahlen. Die verbreitetste lautet, deutsche Gebrauchtwagen gingen überwiegend nach Afrika. Die amtlichen Daten sagen etwas anderes.
| Verbleib 2023 | Fahrzeuge |
|---|---|
| Endgültig außer Betrieb gesetzt | rund 2,98 Mio. |
| davon Export als Gebrauchtfahrzeug | rund 2,3 Mio. |
| davon in anderen EU-Staaten wieder zugelassen | rund 1,85 Mio. |
| davon außerhalb der EU wieder zugelassen | rund 280.000 |
| im Inland als Altfahrzeug verwertet | rund 250.000 |
| Verbleib unbekannt | rund 440.000 |
Der Schwerpunkt liegt also eindeutig innerhalb Europas. Nach Westafrika wurden für dasselbe Jahr rund 37.000 Wiederzulassungen erfasst — eine Untergrenze, weil Fahrzeuge, die über belgische oder niederländische Häfen verschifft werden, in der Statistik als Export in diese Länder erscheinen.
Zwei Punkte gehören der Ehrlichkeit halber dazu. Erstens ist die Zahl von 2,98 Millionen keine Zählung, sondern eine Bilanzrechnung des Umweltbundesamts: Neuzulassungen rund 3,1 Millionen plus Gebrauchtimporte rund 0,32 Millionen minus Bestandszuwachs rund 0,43 Millionen. Zweitens veröffentlichen weder das Statistische Bundesamt noch das Kraftfahrt-Bundesamt eine Zielland-Statistik speziell für Gebrauchtwagen — wer Ihnen exakte Länderquoten nennt, rechnet hoch.
Bei den Fahrzeugen, die tatsächlich im Inland verwertet werden, lag die Recyclingquote 2023 bei 86,1 Prozent und damit über dem Ziel von 85 Prozent; die Verwertungsquote insgesamt erreichte rund 93 Prozent und verfehlte das Ziel von 95 Prozent zum vierten Mal in Folge.



Wie unser Preis zustande kommt
Wir bewerten jedes Fahrzeug zweimal und nennen Ihnen den höheren der beiden Beträge. Der erste Wert ist der Fahrzeugwert im Export: Was kostet die Instandsetzung dort, wo das Auto weiterfahren soll, und was ist es danach wert? Der zweite ist die Summe der Baugruppen, wenn eine Instandsetzung ausscheidet.
Was den Preis bestimmt, ist deshalb weniger der Schaden als das, was unbeschädigt geblieben ist. Ein Fahrzeug mit kapitalem Motorschaden, aber intakter Karosserie, gutem Getriebe und vollständiger Ausstattung kann mehr wert sein als ein technisch gesundes Auto mit verzogenem Längsträger.
Der genannte Preis ist der Betrag, den Sie bekommen. Transport, Abmeldung und Papiere sind darin enthalten; Abzüge bei der Übergabe gibt es nicht, solange das Fahrzeug dem entspricht, was Sie uns beschrieben haben. Deshalb fragen wir vorher lieber einmal mehr nach.
Zu welchem Defekt suchen Sie Einzelheiten?
Für die häufigsten Fälle haben wir eigene Seiten mit den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Einzelheiten:
- Auto mit Motorschaden verkaufen
- Auto mit Getriebeschaden verkaufen
- Elektroauto oder Hybrid mit Akkuschaden verkaufen
- Auto ohne TÜV verkaufen
- Auto nicht fahrbereit oder abgemeldet verkaufen
- Restwertangebot der Versicherung – was tun?
- Auto exportieren – Gebrauchtwagen ins Ausland verkaufen
- Übersicht: Auto mit Schaden verkaufen
Zoll, Steuer, Ausfuhrkennzeichen – was Sie nicht erledigen müssen
Viele Verkäufer schrecken vor dem Wort Export zurück, weil sie Formalitäten erwarten. Beim Verkauf an uns entstehen für Sie keine. Der entscheidende Punkt ist juristisch einfach: Sie verkaufen ein Fahrzeug in Deutschland an einen deutschen Käufer. Was danach mit dem Auto geschieht, ist unsere Sache.
| Thema | Wer erledigt es |
|---|---|
| Ausfuhranmeldung beim Zoll | Der Ausführer im zollrechtlichen Sinn ist derjenige, der über die Verbringung bestimmt — beim Verkauf an einen Händler also der Händler, nicht Sie. |
| Umsatzsteuer | Wer sein privates Fahrzeug verkauft, ist kein Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG. Der Verkauf ist nicht steuerbar, und in einem privaten Kaufvertrag darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. |
| Ausfuhrkennzeichen | Braucht nur, wer selbst auf eigener Achse ins Ausland fährt. Wir verladen — damit entfällt es. |
| Abmeldung | Übernehmen wir; Sie erhalten die Bestätigung. Eine Pflicht, vor dem Export abzumelden, gibt es nicht. |
Eine Sache sollten Sie allerdings selbst erledigen, und sie wird häufig vergessen: die Veräußerungsanzeige. Nach § 15 Abs. 5 FZV sind sowohl der bisherige Halter als auch der Eigentümer verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen — mit Name und Anschrift des Erwerbers. Das schützt Sie, falls später Fragen zum Fahrzeug auftauchen. Wir stellen Ihnen dafür alle Angaben zusammen.
Falls Sie es doch selbst versuchen wollen: Für ein Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV muss die nächste fällige Hauptuntersuchung nach dem Ablauf der Zuteilung liegen, die Zuteilung ist an die Laufzeit der Versicherung gebunden und beträgt höchstens ein Jahr, die Zulassungsbescheinigung Teil I wird eingezogen und Teil II fortgeschrieben. Ein Fahrzeug ohne gültige HU bekommt also kein Ausfuhrkennzeichen — und damit scheidet der Weg auf eigener Achse für die meisten beschädigten Fahrzeuge ohnehin aus.
Wann ein Fahrzeug kein Gebrauchtwagen mehr ist
Es gibt eine Grenze, an der aus einem Gebrauchtfahrzeug rechtlich ein Altfahrzeug wird — also Abfall. Sie verläuft nicht bei der Fahrbereitschaft, sondern beim Zustand: Als Anhaltspunkte gelten unter anderem ein ausgestellter Verwertungsnachweis, ein Totalschaden, schwer beschädigte wesentliche Bauteile und fehlende Nachweise über die Reparierbarkeit. Fahrzeuge, die fahrbereit sind oder sich mit vertretbarem Aufwand instand setzen lassen, gelten dagegen nicht als Abfall.
Das ist keine akademische Unterscheidung. Ein Fahrzeug, das als Abfall einzustufen ist, unterliegt dem Abfallverbringungsrecht und darf nicht einfach als Gebrauchtwagen ausgeführt werden. Wer diese Grenze übergeht, riskiert empfindliche Sanktionen nach dem Abfallverbringungsgesetz. Deshalb prüfen wir bei jedem Fahrzeug, welcher der beiden Wege der richtige ist — und sagen es Ihnen offen, wenn es der zweite ist. Für diesen Fall arbeiten wir mit anerkannten Demontagebetrieben zusammen; 2023 gab es in Deutschland 944 davon. Auch dann erhalten Sie einen Preis und den Nachweis, und auf Entsorgungskosten bleiben Sie in keinem Fall sitzen.
Ankauf in allen Bundesländern
Wir holen in ganz Deutschland ab, von Schleswig-Holstein bis Bayern. Für die Bundesländer und über 180 Städte haben wir eigene Seiten mit den örtlichen Einzelheiten — Anfahrt, Zulassungsstelle, Abholung in den Stadtteilen:
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Hessen
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Sachsen
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Berlin
- Hamburg
- Bremen
In drei Schritten zum Verkauf
- Anfrage stellen. Ein Anruf, eine WhatsApp mit Fotos oder das Formular auf dieser Seite. Nennen Sie Modell, Erstzulassung, Laufleistung und den Schaden.
- Preis bekommen. Meist innerhalb weniger Stunden melden wir uns mit einem verbindlichen Angebot – kostenlos und ohne Verpflichtung.
- Übergabe vor Ort. Zum vereinbarten Termin kommen wir mit dem Transporter, unterschreiben den Kaufvertrag, zahlen aus und nehmen das Fahrzeug mit.



Was uns am häufigsten gefragt wird
Kaufen Sie mein Auto auch, wenn es gar nicht mehr fährt?
Ja. Wir kommen mit dem Transporter und verladen das Fahrzeug vollständig — dafür braucht es weder einen laufenden Motor noch Kennzeichen noch funktionierende Bremsen. Sagen Sie uns nur, wie und wo das Auto steht: frei zugänglich, in einer Garage, eingeparkt, oder seit Jahren nicht mehr bewegt.
Entstehen für mich Kosten beim Verkauf?
Nichts. Bewertung, Abholung, Transport und Abmeldung sind im Angebot enthalten. Der genannte Betrag ist der, den Sie bei der Übergabe bekommen — es gibt keinen Abzug für Transportkosten, Papiere oder Entsorgung.
Wie lange dauert es bis zum verbindlichen Angebot?
In der Regel noch am selben Werktag, oft innerhalb weniger Stunden. Für die Bewertung brauchen wir Modell, Erstzulassung, Laufleistung und eine ehrliche Beschreibung des Schadens, am besten mit ein paar Fotos. Die Abholung planen wir meist für die folgenden ein bis zwei Werktage.
Muss ich mich um Zoll oder Ausfuhrpapiere kümmern?
Nein. Sie verkaufen an einen deutschen Käufer in Deutschland; alles Weitere ist unsere Aufgabe. Auch Umsatzsteuer fällt für Sie nicht an, denn wer sein privates Fahrzeug verkauft, ist kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Das Einzige, was Sie selbst tun sollten, ist die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle.
Bekomme ich das Geld bar oder per Überweisung?
Wie Sie möchten. Beides ist möglich, und beides erfolgt bei der Übergabe — bevor das Fahrzeug auf den Transporter geht. Danach unterschreiben wir den Kaufvertrag mit dokumentiertem Zustand, und erst dann nehmen wir den Wagen mit.
Landet mein Fahrzeug am Ende auf dem Schrottplatz?
Meistens nicht. Von rund 2,98 Millionen Fahrzeugen, die 2023 endgültig außer Betrieb gesetzt wurden, gingen laut Umweltbundesamt etwa 2,3 Millionen als Gebrauchtfahrzeuge in den Export und nur rund 250.000 in die inländische Verwertung. Nur wo eine Instandsetzung wirklich ausscheidet, geben wir ein Fahrzeug an einen anerkannten Demontagebetrieb ab.
Kaufen Sie auch mehrere Fahrzeuge auf einmal?
Ja, das ist ein regelmäßiger Teil unserer Arbeit — Flottenauflösungen, Betriebsaufgaben, Nachlässe. Schicken Sie uns in dem Fall am besten eine Liste mit Modell, Erstzulassung, Laufleistung und Zustand je Fahrzeug, dann bewerten wir das Paket als Ganzes.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, alle vorhandenen Schlüssel und, soweit vorhanden, Serviceheft und den letzten HU-Bericht. Liegt ein Gutachten, ein Werkstattbefund oder ein Kostenvoranschlag zum Schaden vor, nehmen Sie ihn dazu — das macht die Bewertung genauer. Fehlende Papiere sind kein Ausschlussgrund, wir müssen es nur vorher wissen.
Fahrzeug kostenlos bewerten lassen
Schicken Sie uns Modell, Erstzulassung, Laufleistung und ein paar Fotos. Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag ein verbindliches Angebot — bundesweit, ganz gleich in welchem Zustand das Fahrzeug ist und wo es steht.
Telefon: 0152 213 720 00 · 0173 278 78 65
E-Mail: info@unfallwagen-verkaufen-export.de
Servicezeiten: Montag bis Samstag, 8:00–20:00 Uhr
Einsatzgebiet: ganz Deutschland – von Schleswig-Holstein bis Bayern, mit eigenen Seiten für über 180 Städte